§ 1 Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
§ 2 Tarife
Der City Tarif gilt nur für Berlin. Bei einer Überschreitung der anliegenden Gemeinden werden die Kilometer extra berechnet.
§ 3 Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Kunde vom Limousinenvertrag zurück oder nimmt er den Limousinenservice nicht in Anspruch, so kann die Firma Schwarz Limousines GmbH Stornierungsgebühren verlangen. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin hat der Kunde 60% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn hat der Kunde 100% des vereinbarten Preises zu zahlen. Erfolgt keine Stornierung trägt der Kunde die vollen Kosten.
Bei Sonderfahrzeugen und -Vereinbarungen im Stornierungsfall trägt der Kunde die vollen Kosten (100% des vereinbarten Preises). Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 4 Bezahlung
Die Firma Schwarz Limousines GmbH kann 50% des vereinbarten Preises als Anzahlung verlangen.
Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Sonderfahrzeugen und -Vereinbarungen ist der Preis vor dem Leistungsantritt in Bar zu bezahlen.
§ 5 Leistungszeitraum
Eine spontane Auftragsvelängerung ist nur nach Absprache mit der Firma möglich. Bei Transferleistungen sind die Fahrgäste oder deren Agenturen verpflichtet jede Flugzeitveränderung umgehend anzumelden. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zu Beförderung.
§ 6 Zusätzliche Kosten
Alle Vorauslagen wie Telefon, Hotel, Eintritte, Parkgebühren werden gesondert berechnet.
Beschmutzt einer der Fahrgäste das Fahrzeug übermäßig, so trägt er die Reinigungskosten.
§ 7 Haftung
Die Haftung von Firma Schwarz Limousines GmbH ist auf den zweifachen vereinbarten Leistungspreis beschränk, soweit ein Schaden des Kunden oder Limousinenservice Nutzers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für Schäden, die ein Kunde am eingesetzten Fahrzeug verursacht, haftet er gesamtschuldnerisch.
§ 8 Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache mit der Firma möglich.
§ 9 Sorgfaltspflicht
Wegen der Größe des Fahrzeuges obliegt der Chauffeur einer besonderen Sorgfaltpflicht. Unwegsame Strecken sind zu vermeiden und keinesfalls darf gegen bestehende Verkehrsregeln verstoßen werden.
Der Vermieter versucht dem Fahrgast die Beförderung so angenehm wie möglich gestalten. Sollte der Vermieter im Falle eines Ausfalls des Fahrzeuges kein Ersatzfahrzeug beschaffen können oder keine Alternative zur Weitefahrt geboten werden können, so kann die Anzahlung zurück verlangt werden. Weitere Regressansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
§ 10 Gerichtstand
Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.